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PPWR-Stellungnahme

Ausgangslage

Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), anwendbar ab 12. August 2026.

Rechtsgrundlage

Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 PPWR, Kommissions-Leitfaden C(2026) 2151 final (30. März 2026), Annex I.

Argumentationsstrang 1: Eigenständige Funktion

Werkzeugkoffer-Analogie – Cases sind eigenständiges, langlebiges Produkt, kein Verpackungs-Wegwerfbestandteil.

Argumentationsstrang 2: Keine Lieferung an Dritte

Cases verbleiben im Eigentum des Käufers, dienen dem eigenen Nutzungsprozess (Parallele: Anzuchttöpfe-Beispiel im Leitfaden).

Ergebnis

Eigenständig verkaufte Flightcases/Koffer/19"-Racks fallen nicht unter den PPWR-Verpackungsbegriff.

Disclaimer

Keine Rechtsberatung, erarbeitet mit IHK Hamburg, Einzelfallprüfung empfohlen.

Häufige Fragen

Kann ich Cases auch unter meiner eigenen Marke an meine Kunden liefern lassen?

Ja, klar. Auf Wunsch liefern wir dein Case als White-Label-Case aus – ganz ohne unser Schild, oder wir montieren stattdessen deins. Verpackung und Versand laufen dabei komplett neutral, und wir nutzen gern deine eigenen Lieferpapiere. So kannst du sogar direkt an deine Kunden liefern lassen, ohne dass sichtbar wird, wer das Case tatsächlich gebaut hat.

Dein Case, egal wie speziell.

Ob Standard oder kniffelig – wir finden gemeinsam eine Lösung, schneller und besser als du denkst. Melde dich unverbindlich, per E-Mail oder Anruf.

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