Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), anwendbar ab 12. August 2026.
Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 PPWR, Kommissions-Leitfaden C(2026) 2151 final (30. März 2026), Annex I.
Werkzeugkoffer-Analogie – Cases sind eigenständiges, langlebiges Produkt, kein Verpackungs-Wegwerfbestandteil.
Cases verbleiben im Eigentum des Käufers, dienen dem eigenen Nutzungsprozess (Parallele: Anzuchttöpfe-Beispiel im Leitfaden).
Eigenständig verkaufte Flightcases/Koffer/19"-Racks fallen nicht unter den PPWR-Verpackungsbegriff.
Keine Rechtsberatung, erarbeitet mit IHK Hamburg, Einzelfallprüfung empfohlen.
Ja, klar. Auf Wunsch liefern wir dein Case als White-Label-Case aus – ganz ohne unser Schild, oder wir montieren stattdessen deins. Verpackung und Versand laufen dabei komplett neutral, und wir nutzen gern deine eigenen Lieferpapiere. So kannst du sogar direkt an deine Kunden liefern lassen, ohne dass sichtbar wird, wer das Case tatsächlich gebaut hat.
Ob Standard oder kniffelig – wir finden gemeinsam eine Lösung, schneller und besser als du denkst. Melde dich unverbindlich, per E-Mail oder Anruf.